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Pretago:

AGB Webhosting Stand 15.03.2006


§ 1. Vertragsgegenstand, Vertragsinhalt

1.1.  Der  Provider  betreibt  Rechner,  die  ständig  an  das Internet
angebunden   sind   (Webserver).   Er   stellt       anderen     Kunden
Plattenspeicher auf Webservern für eigene Zwecke zur Verfügung. Die auf
dem  Webserver  abgelegten  Informationen  können  weltweit  über   das
Computerkommunikationsnetz  Internet  abgerufen werden.  Der  Kunde ist
daran  interessiert, das  World Wide  Web für  die Präsentation  seines
Unternehmens oder  Sonstiges zu  nutzen und  erhält für  die Dauer  des
Vertrages     eine     oder    mehrere     Domains     (Anzahl    siehe
Leistungsbeschreibung).

1.2.   Von   diesen  Geschäftsbedingungen   insgesamt   oder  teilweise
abweichende  AGB  des  Kunden  werden  von  uns  nicht  anerkannt. Eine
Anerkennung   der   AGB   des   Kunden   bedarf   einer  ausdrücklichen
schriftlichen  Zugestimmung durch  PRETAGO. Diese  Geschäftsbedingungen
gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.3. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Domainendungen")  werden
von   meist   nationalen   Organisationen   verwaltet.   Jede    dieser
Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen
für  die  Registrierung,  Verwaltung  und  Streitigkeit  der  Top-Level
-Domains.  Soweit  Top-Level-Domains  Gegenstand  des  Vertrages  sind,
gelten ergänzend die entsprechenden Bedingungen.


§ 2. Leistungen des Providers

2.1. Der  Provider erbringt  selbst oder  durch Dritte  Leistungen nach
näherer Maßgabe des ausgeschriebenen Leistungsangebots.

2.2. Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren  und
Dienstleistungen auf  dem Webserver  darzustellen. Die  Haftung für die
Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde
. Bei der Gestaltung
seiner  Seiten  ist der  Kunde  hinsichtlich der  Wahl  der technischen
Möglichkeiten weitgehend frei. Der Provider behält sich allerdings vor,
den Einsatz von  Techniken zu untersagen,  die den Webserver  übermäßig
stark belasten.


2.3. Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können  die
auf dem Webserver abgelegten Informationen  des Kunden rund um die  Uhr
abrufen. Der Provider sagt eine Erreichbarkeit des Netzwerk von 99 % im
Jahresmittel  zu.  Hiervon  ausgenommen  sind  Zeiten,  in  denen   der
Webserver auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht
im  Einflussbereich des  Providers liegen  (höhere Gewalt,  Verschulden
Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

2.4. Der Provider stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem
dieser sein  Angebot selbst  speichern, ändern,  ergänzen oder  löschen
kann  (File  Transfer Protocol  -  FTP). Details,  die  die Anzahl  der
bereitgestellten     FTP     Accounts     beinhalten,     sind      der
Leistungsbeschreibung  zu  entnehmen. Der  Provider  stellt dem  Kunden
hierzu  einen  passwortgeschützten  Account  zur  Verfügung.  Der Kunde
verpflichtet  sich,  dass  Passwort streng  geheim  zu  halten und  den
Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt,
dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Für den Inhalt seiner
Seiten ist allein der Kunde  verantwortlich. Er stellt den Provider  im
Innenverhältnis von etwaigen  Ansprüchen Dritter, die  auf inhaltlichen
Mängeln des Angebots beruhen, frei.

2.5. Bei  Bestellung wählt  der Kunde  einen konkreten  Tarif aus.  Die
Kombination  verschiedener  Angebote oder  individueller  Anpassung des
Angebotes ist nicht möglich.


§ 3. Domains

Der Provider ist derzeit  nicht Inhaber der zu  reservierenden Domains.
Er verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden gewünschten Domains
bereits an Dritte vergeben sind.  Falls der Provider nicht Inhaber  der
gewünschten Domains  ist und  die Prüfung  ergibt, dass  die vom Kunden
gewünschten  Domains  noch  nicht an  Dritte  vergeben  sind, wird  der
Anbieter unverzüglich die Registrierung der Domains bei der DENIC  e.G.
bzw. der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragen. Falls  die
Prüfung gemäß ergibt, dass  die vom Kunden gewünschten  Domains bereits
an  Dritte  vergeben  sind,  wird  der  Provider  den  Kunden   hiervon
unterrichten.  Weitergehende Verpflichtungen  hinsichtlich der  bereits
vergebenen Domains hat der Provider nicht. Sofern der Provider  Inhaber
der in  der Leistungsbeschreibung  enthaltenen Domains  ist bzw.  wird,
verpflichtet sich der  Provider, dem Kunden  die Domains für  die Dauer
dieses Vertrages zur alleinigen Nutzung zu überlassen.


§ 4. Nutzung des Accounts, Löschen von Nachrichten, Datensicherheit

Der Provider behält sich  vor, für den Kunden  eingegangene persönliche
Nachrichten  zu  löschen, soweit  sie  nicht binnen  zwölf  Wochen nach
Eingang auf den Servern des  Providers abgerufen wurden. Die Dauer  der
Speicherung  von öffentlichen  Nachrichten in  Newsgroups richtet  sich
nach  den  betrieblichen  Erfordernissen  des  Providers.  Erfährt  der
Provider zufällig vom Inhalt privater oder öffentlicher Nachrichten des
Kunden,  die  Aussagen  enthalten  könnten,  deren  Verbreitung   gegen
geltendes Recht verstößt, kann der Provider die betroffenen Nachrichten
ohne Weiterleitung  an den  Empfänger an  den Kunden  zurücksenden oder
löschen.  Der Kunde  ist für  die Datensicherheit  und den  Datenschutz
hinsichtlich der auf seinem eigenen Rechner gespeicherten Informationen
selbst  verantwortlich.  Erforderliche  Schutzmaßnahmen  hat  der Kunde
selbst zu treffen. Besondere Sicherheitsmaßnahmen seitens des Providers
erfolgen nur auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung.


§ 5. Pflichten des Kunden

5.1. Sollten Dritte gegen  den Kunden Ansprüche auf  Änderung, Löschung
oder  Übertragung  einer  oder  mehrerer  der  vertragsgegenständlichen
Domains -  gleich aus  welchem Rechtsgrund  - geltend  machen, ist  der
Kunde verpflichtet, den Provider hiervon unverzüglich zu  unterrichten.
Dasselbe gilt von  behördlichen Maßnahmen gleich  welcher Art, die  aus
der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains
resultieren. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider unverzüglich  zu
informieren falls  erkennbar wird,  dass der  Provider als  Inhaber der
vertragsgegenständlichen Domains und / oder der vom Provider für  diese
Domains   eingesetzte   "Admin-C"  in   rechtliche   Streitigkeiten  im
Zusammenhang mit den Domains verwickelt werden könnte.


5.2.  Dem  Kunden wird  dringend  geraten, für  die  Daten, die auf dem
Webserver   abgelegt    werden,   immer    aktuelle   Sicherheitskopien
vorzuhalten. Diese  Sicherheitskopien sollten  nicht auf  dem Webserver
gespeichert werden.

5.3. Für  die in  § 2  bezeichneten Leistungen  zahlt der  Kunde die im
Leistungsangebot ausgewiesenen Preise.

5.4.   Der  Provider  stellt  seine  Leistungen  jeweils  im  Voraus in
Rechnung.  Alle vereinbarten  Pauschalen sind  sofort  nach  Zugang der
Rechnung fällig.
Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenü des Kunden
eingestellt und kann dort von ihm abgerufen werden. Verlangt der  Kunde
eine  Versendung  der  Rechnung  auf  dem       Postweg,  ist   PRETAGO
berechtigt, hierfür pro Rechnung 5,00 EUR zu verlangen.  

5.5. Für den  Fall, dass der  Kunde seiner Zahlungsverpflichtung  trotz
mehrmaliger Anmahnung  nicht nachkommt  behält sich  der Provider  vor,
eine Pauschale von  3,50 EUR nach  Zugang der 2.  Mahnung zu berechnen.
Nach der  3. Mahnung  steigt die  Pauschale auf  5,50 EUR.      PRETAGO
behält sich vor, den Account ohne Ankündigung oder Firstsetzung für den
Zugang über das Internet zu sperren.


5.6. Sollte der Kunde zum Lastschriftverfahren angemeldet sein und eine
fällige Rechnung zurück gebucht werden, so verpflichtet sich der  Kunde
neben  den anfallenden  Bankgebühren eine  Bearbeitungsgebühr von  9,50
EUR, welche auf den eigentlichen Rechnungsbetrag aufgeschlagen wird, zu
zahlen.

5.7. Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise. Eine
Rückerstattung an den Kunden  ist auch bei wesentlichem  Unterschreiten
der  in der  technischen Übersicht  vorgesehenen Menge  ausgeschlossen,
sofern  die Unterschreitungen  nicht im  Einflussbereich des  Providers
liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.).

5.8. Der  Kunde versichert,  dass er  über die vertragsgegenständlichen
Domains  keine   Inhalte  in   das  Internet   einstellen  wird,  deren
Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder
Vereinbarungen mit Dritten verstößt.  Der Kunde verpflichtet sich,  den
Anbieter von Ansprüchen Dritter  gleich welcher Art freizustellen,  die
aus der Rechtswidrigkeit von  Inhalten resultieren, die der  Kunde über
die  vertragsgegenständlichen Domains  in das  Internet einstellt.  Die
Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter
von  Rechtsverteidigungskosten   (z.B.  Gerichts-   und  Anwaltskosten)
vollständig freizustellen.



§ 6. Verbot von serverlastigen Diensten

Folgende  Dienste  sind  auf  dem  Webhostingserver  nicht   gestattet:
Adserver, Free-Email-Dienste, Free-Counter-Dienste, serverlastige Chats
wie  z.B.  GTChat  (chat.pl)  usw.  Chats,  die  über  einen   externen
Serverdienst betrieben  werden (z.B.  IRC) sind  zulässig, sofern diese
keine unverhältnismäßige  Serverlast verursachen.  PRETAGO behält  sich
das Recht vor, bei der  Lokalisierung solcher Dienste den User  bis auf
weiteres zu sperren und ggf. Schadensersatzansprüche zu stellen.


§ 7. Preisänderungen


Der   Provider   ist   berechtigt,   die   Preise   nach  schriftlicher
Vorankündigung mit einer  Frist von vier  Wochen zu erhöhen.  In diesem
Fall hat der Kunde das  Recht, den Vertrag ohne Einhaltung  einer Frist
zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird,  wenn
die  Preisanhebung  über  die  allgemeine  Preissteigerung   wesentlich
hinausgeht.



§ 8. Datentransfervolumens

8.1. Bei   Angeboten   mit   freiem   Datentransfer   (Flatrate)   geht
PRETAGO von   einem   Bedarf   seitens  des   Kunden   im   Rahmen  der
üblich durchschnittlichen Zugriffszahlen   und Transfervolumen     aus.
Bei nachhaltiger und andauernder Überschreitung des  durchschnittlichen
Datentransfers behält sich PRETAGO vor, den Tarif dem erhöhten  Volumen
anzupassen  oder den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu  kündigen.
Über diesen Vorgang wird der Kunde schriftlich informiert.



§ 9. Vertragsangebot, Abschluss und Bedingung

9.1. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenvertrags  oder
mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

9.2.   Der   Vertrag  wird   auf  unbestimmte   Zeit  geschlossen.  Die
Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.  Er kann von jedem  Vertragsteil mit
einer Frist  von 30  Tagen zum  Monatsende gekündigt  werden. Macht der
Kunde davon kein Gebrauch, verlängert sich das Vertragsverhältnis  nach
Ablauf der Mindestlaufzeit um weitere 12 Monate. Dies gilt nicht,  wenn
mit dem Kunden  gesondert Abweichendes vereinbart  wird. Das Recht  zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.


9.3. Als  wichtiger Grund  für die  Kündigung des  Vertrages durch  den
Provider gilt  insbesondere "ein  Verstoß des  Kunden gegen gesetzliche
Verbote,     insbesondere     die     Verletzung      strafrechtlicher,
urheberrechtlicher,   wettbewerbsrechtlicher,   namensrechtlicher  oder
datenschutzrechtlicher Bestimmungen, "  ein Zahlungsverzug, der  länger
als vier Wochen andauert ", die Fortsetzung sonstiger  Vertragsverstöße
nach Abmahnung  durch den  Provider, "  eine grundlegende  Änderung der
rechtlichen oder  technischen Standards  im Internet,  wenn es  für den
Provider dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder  teilweise
weiter zu erbringen.

9.4.  Der Kunde  hat die  Pflicht, zur  Löschung seines  Accounts,  die
Kündigung  in  schriftlicher  Form  per  Post  oder  Fax  einzureichen.
Kündigungen  per Email  werden nicht  akzeptiert.
Die  Kündigung  aller
Domains trägt nicht  gleichzeitig zur Kündigung  des Accounts bei.  Die
Kündigung dafür muss in gesonderter Form erfolgen.


9.5. Die Registrierung  einer Domain verlängert  sich in der  Folgezeit
jeweils um weitere 12 Monate,  sofern die Domain nicht mit  einer Frist
von  30  Tagen  zum  Monatsende  gekündigt  wird.  Für  eine vorzeitige
Kündigung der Domain oder des mit der Domain verbundenen Tarifs erfolgt
keine Erstattung für die Restlaufzeit.

9.6.  Gegenstand  dieses  Vertrages sind  alle  vom  Kunden beantragten
Domains, soweit sie dem Kunden  und seinem Tarif zugeteilt wurden.  Für
einzelne Domains  eines Tarifes,  die durch  den Kunden  oder auf Grund
verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt  werden,
besteht kein Anspruch des Kunden auf eine unentgeltliche  Ersatzdomain.
Weder für einzelne Domains eines Tarifes, noch für zusätzliche  einzeln
gebuchte  Domains   erfolgt  bei   einer  vorzeitigen   Kündigung  eine
Erstattung. Dies gilt ebenso für zusätzlich gebuchte Optionen im Tarif.

9.7. Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, steht es dem Provider frei, den
Speicherplatz des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung  für
den  Zugang  über das  Internet  zu sperren.  Für  die Bearbeitung  des
Zahlungsverzuges und ggfs. die Entsperrung eines Servers berechnet  der
Provider  eine  Aufwandspauschale in  Höhe  von 19,00  EUR.  


§ 10. Vertragsänderungen

Beantragt  der  Kunde ein   Tarifupgrade  bzw.  Downgrade,  wird  diese
sofort gültig.


§ 11. Folgen der Kündigung

Falls der  Kunde eine  Inter-Domain für  sich hat  registrieren lassen,
wird der Provider  auch nach Vertragsende  hieran keine Rechte  geltend
machen. Die Domain bleibt bis zum Ende der vom Kunden bezahlten Periode
auf diesen angemeldet.  Sofern der Kunde  danach nicht selbst  für eine
weitergehende  Delegierung   sorgt,  wird   der  Provider   die  Domain
freigeben.


§ 12. Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen   neben   den   allgemeinen   Geschäftsbedingungen
bedürfen der schriftlichen Form.


§ 13. Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen

Der Provider erbringt seine  Leistungen im Übrigen nach  Maßgabe seines
Leistungsangebots   und   seiner   Allgemeinen    Leistungsbedingungen.
Leistungsangebot und  Allgemeine Leistungsbedingungen  sind Bestandteil
dieses Vertrags und liegen dem Kunden vor.


§ 14. Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz

14.1. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt,  kann
er seine Vertragserklärung innerhalb  von zwei Wochen ohne  Angaben von
Gründen in Textform  widerrufen.
Die Frist  beginnt frühestens mit  dem
Erhalt  dieser Belehrung.  Zur Wahrung  der  Widerrufsfrist  genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

PRETAGO GbR
Robert-Bosch-Str. 10, Haus I
56410 Montabaur
Fax: 02602/94708-499
Mail: info@pretago.de


Im Falle eines wirksamen  Widerrufs sind die beiderseitigen  Leistungen
zurückzugewähren.  Das  Widerrufsrecht des  Kunden  erlischt vorzeitig,
wenn der Anbieter mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende
der   Widerrufsfrist   mit   der   Ausführung   der   Leistung    (z.B.
Domainregistrierung,  Account-Einrichtung   und  -freischaltung   etc.)
begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. Download
von     Softwareprogrammen,    Online-Aufträge     im    Rahmen     der
Echtzeitbestellung, etc.).


§ 15. Haftung

15.1.  Leistungsstörungen  des  Datenverkehrs  im  Internet  auf  Grund
höherer  Gewalt  und  Ereignissen, die  nicht  im  Handlungsbereich von
PRETAGO liegen, haben keinen Anspruch auf Schadensersatz.

15.2. Technische  Probleme    bezugnehmend  auf die  durch   PRETAGO zu
erbringende Leistung sind ausschließlich an PRETAGO zu richten.

15.3.  Für anfallende  Schäden haftet  PRETAGO nur,  wenn PRETAGO  oder
einer ihrer Erfüllungsgehilfen  wesentliche Vertragspflichten in  einer
der vom Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der  Schaden
auf  grobe Fahrlässigkeit  oder Vorsatz  von PRETAGO  oder einem  ihrer
Erfüllungsgehilfen   zurückzuführen   ist.   Erfolgt   die  schuldhafte
Verletzung  einer  wesentlichen Vertragspflicht  nicht  grob fahrlässig
oder  vorsätzlich, wird   die Haftung   durch PRETAGO  auf den  Schaden
beschränkt,  der   für  PRETAGO   bei  Vertragsschluss   im  Verhältnis
voraussehbar war.

15.4.  Für  Personenschäden,   die  im  Bezug   auf  die  Nutzung   von
PRETAGO  Produkten  entstehen,  übernimmt  PRETAGO  keinerlei Haftung.

15.5. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung
bleiben      Haftungsregelungen      des      §      7      Abs.      2
Telekommunikationskundenschutzverordnung in jedem Fall unberührt.


§ 16. Schlussbestimmungen

Sofern der Kunde  Vollkaufmann ist, wird  für alle Streitigkeiten,  die
sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die
Stadt  Montabaur   als  Gerichtsstand   vereinbart.  Sollten   einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch
einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des
Vertrages   im    Übrigen   unberührt.    Anstelle   der    unwirksamen
Vertragsbestimmungen tritt  eine Regelung,  die dem  am nächsten kommt,
was die  Vertragsparteien gewollt  hätten, sofern  sie den betreffenden
Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.


Schufa Klausel

Der Kunde willigt ein, dass die PRETAGO (PRETAGO, Robert-Bosch-Str. 10,
Haus I, 56410  Montabaur) der SCHUFA  HOLDING AG, Kormoranweg  5, 65201
Wiesbaden, Daten über die  Beantragung, Aufnahme und Beendigung  dieses
Telekommunikationsvertrages übermittelt und  Auskünfte über den  Kunden
von der SCHUFA erhält.


Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre  Vertragspartner
im  EU-Binnenmarkt,  um   diesen  Informationen  zur   Beurteilung  der
Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der
SCHUFA   sind    vor   allem    Kreditinstitute,   Kreditkarten-    und
Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an  Handels
-,  Telekommunikations- und  sonstige Unternehmen,  die Leistungen  und
Lieferungen gegen Kredit  gewähren. Die SCHUFA  stellt personenbezogene
Daten  nur zur  Verfügung, wenn  ein berechtigtes  Interesse hieran  im
Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt  die
SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei  der Erteilung von Auskünften  kann die
SCHUFA ihren  Vertragspartnern ergänzend  einen aus  ihrem Datenbestand
errechneten Wahrscheinlichkeitswert  zur Beurteilung  des Kreditrisikos
mitteilen (Score-Verfahren).

Der  Kunde  hat  die Möglichkeit  Auskunft  über  die ihn  betreffenden
gespeicherten Daten bei der SCHUFA zu erhalten.

Weitere Informationen  über das  SCHUFA-Auskunfts- und  Score-Verfahren
enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Mehr
Informationen zur SCHUFA finden Sie auch unter http://www.schufa.net.